FAQ
Der Anschluss an Fernwärmeanlagen stellt eine förderbare Maßnahme im Rahmen der Wohnhaussanierung dar. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Land Tirol/Abt. Wohnbauförderung.
Weiters gibt es Förderungen im Rahmen der Aktion „Raus aus ÖL“ durch die Kommunal Kredit Public Consulting. Nähere Informationen siehe (mit Verlinkung) Raus aus Öl: Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting (umweltfoerderung.at)
Bei einer Heizung gleichen Komforts sind die zu erwartenden Heizkosten sogar gegenüber einer bestens funktionierenden Neuanlage bei der Fernwärme günstiger. Berücksichtigt man zusätzlich jene Kosten, die anfallen, wenn die bestehende Heizung in die Jahre gekommen ist und durch eine neue ersetzt werden muss, so ist die Fernwärme um vieles günstiger, da diese nie wieder zu ersetzen ist. Weiters spart man sich beim Umstieg auf Fernwäme laufende Wartungskosten (Brenner, Kessel, Kamin).
Kachelöfen, offene Kamine, Zusatzherde u. ä. können selbstverständlich weiterhin betrieben werden. Solaranlagen können miteingebunden werden.
Der bestehenden Heizkessel kann bei einer Fernwärmeversorgung nicht weiter betrieben werden und muss vom Heizsystem getrennt werden.
Die sekundärseitige Anbindung an die Übergabestation sowie etwaige Optimierungsmaßnahmen am bestehenden Wärmeverteil- und Abgabesystem verursachen Kosten, für deren Ermittlung ein Installateur beizuziehen ist.
Es gibt weder eine Verpflichtung noch eine Notwendigkeit dies zu tun. Jedoch verursacht ein stillgelegter Kamin keine Rauchfangkehrerkosten.
Für Fragen und Antworten steht Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenbüro der Kraftwerk Haim KG, Innstraße 14 in 6112 Wattens - Tel. 05224/52480 gerne zur Verfügung.
